LUKULL

Skeptisch philosophieren

Ethik – Fluch oder segen?

Lange Nacht der Philosophie, Zürich, 15.11.18
Dr. phil. Ulla Schmid


Ethik ist heutzutage überaus präsent und vielgestaltig: Sie begegnet als Bioethik, Tierethik, Unternehmensethik oder Umweltethik. Ethische Gründe werden ins Feld geführt, wenn es um Waffenexporte, medizinische Entschei-dungen oder Konsumgüter geht. Nicht zuletzt ist die Expertise von Ethikerinnen und Ethikern gefragt in Ethikbeiräten, Ethikkommissionen oder der weiteren Öffentlichkeit. Was soll man von dieser Entwicklung halten? Ist sie gut oder schlecht? In Kürze: Ethik – Fluch oder Segen?
Na?

Was machen Sie, was macht ihr, wenn eine Frage so gestellt wird? Fühlen Sie sich aufgefordert, sich zu positionieren? Geben Sie spontan eine Antwort? Denken Sie, Blöde Frage – wer kann schon etwas gegen Ethik haben? Finden Sie, das könne man so nicht sagen, und fangen an, Pro- und Contraargumente zu sammeln und gegeneinander abzuwägen?
Was passiert, wenn ein Sachverhalt, eine Fragestellung oder eine Handlung in dieser Form zur Diskussion gestellt wird? Zunächst fordert das dazu auf, eine Position zu beziehen, eine Entscheidung für oder gegen den Gegenstand der Diskussion zu treffen. Die Entscheidung wird herbeizuführen versucht, indem solche Aspekte gegeneinander ‚abgewogen’ werden, die a) für den Gegenstand relevant sind und b) eine Bewertung des Gegenstands beinhalten oder ermög-lichen (Interessen, Argumente, Werte, Rechte, Bedürfnisse, Wünsche). Zum Abwägen gehört, diese Gesichtspunkte in Bezug auf den Gegenstand mit einer Wertigkeit (pro oder contra) und einem gegenstandsspezifischen Gewicht zu versehen, so dass am Schluss die Gesamtheit aller für den Gegenstand sprechenden Gesichtspunkte mit der Gesamtheit aller gegen den Gegenstand sprechenden Gesichtspunkte verglichen werden kann. Die Entscheidung für oder gegen den Gegenstand besteht im Überwiegen der einen oder anderen Seite.
Der Abwägevorgang – der ja eigentlich eine Metapher ist, für die die Balken-waage Patin steht – als Entscheidungsgenerator selbst ist keine triviale Angelegenheit [1]. Etwas abzuwägen ist ja nur dann sinnvoll, wenn das Vergleichsmoment, in Bezug auf das abgewogen wird, Abstufungen oder Gewichtungen von Mehr oder Weniger zulässt. So lässt sich das Gewicht von Birnen gegen das Gewicht von Äpfeln abwägen oder der Preis für ein Kilo-gramm Äpfel der einen Sorte gegen den Kilogrammpreis der anderen Sorte. Äpfel gegen Birnen abzuwägen, ist schon sprichwörtlicher Unsinn, und zwar nicht deswegen, weil das Geschmacksache wäre und sich über Geschmack angeblich nicht streiten lässt. Vielmehr kann die Frage, was hier ‚mehr’ oder ‚weniger’ heißen soll, nicht beantwortet werden. Damit schwindet nicht nur der Sinn des Abwägens, sondern es wird auch geradezu unverständlich, was und ob hier überhaupt etwas behauptet, etwas entschieden wird.
Es wird außerdem deutlich, dass die Abwägemetapher nur dann sinnvoll eingesetzt werden kann, wenn das Vergleichsmoment klar ist, also die Dimension, die den Maßstab und Bezugspunkt für das Ordnen der einzelnen Gesichtspunkte nach Wertigkeit und Gewicht setzt. Wägt man eine Menge Äpfel gegen eine Menge Birnen ab, so ist entscheidend für das Resultat, ob man sie hinsichtlich ihrer Masse oder hinsichtlich ihres Preises miteinander vergleicht. Ist hingegen kein Vergleichsmoment gesetzt oder variiert dieses von Fall zu Fall, so sind weder der Abwägeprozess noch sein Resultat nachvollziehbar. Auch hier stellt sich die Frage, ob es sich bei dem Vorgang um einen des Abwägens handelt, ja ob hier überhaupt noch von einem ‚Vorgang’ gesprochen werden kann.
Ist bereits die Vergleichbarkeit der gegeneinander abzuwägenden Gesichts-punkte keine triviale Angelegenheit, so wird die Sache zusätzlich verkompliziert, insofern sich die Gesichtspunkte einer Wertigkeit nicht wider-sprechen dürfen und einzelne Gesichtspunkte der befürwortenden und der ablehnenden Art nicht voneinander abhängen dürfen. Will man Äpfel gegen Birnen aufwägen, so darf man nicht für jeden zweiten Apfel, den man auf die Waage legt, einen wieder wegnehmen; will man Argumente für Waffenexporte nach Saudi-Arabien sammeln, sollte man nicht gleichzeitig die Sicherstellung der Landesverteidigung durch die Erweiterung militärischen Wissens und die Exportsteigerung ebenjenes Wissens aufführen (selbst wenn letztere in Ein-nahmen übersetzt wird). Denn insofern das Gewicht beider Gesichtspunkte voneinander abhängt, sie sich aber widersprechen, wird die Steigerung des Gewichtes des einen gleichzeitig zu einer Abnahme seiner Gewichtigkeit führen. Umgekehrt sollte man nicht gleichzeitig die Absatzsteigerung für Waffen als pro-Argument, die Steigerung der Anzahl durch Schweizer Waffen Getöteter im Jemen als contra-Argument anführen, wie es ja auch den Sinn des Abwägens infragestellt, legt man für jeden Apfel, den man auf die eine Seite legt, eine zusätzliche Birne auf die andere Seite. Das heißt: Die Gesichts-punkte, die man auf beiden Seiten sammelt, müssen voneinander separabel sein. Variiert ein Gesichtspunkt jedoch stets mit der Variierung eines anderen, hieße das, diesen Gesichtspunkt selbst in der einen oder anderen Wertigkeit mehrfach zu zählen. Auch hier wird die Abwägemetapher gesprengt.

Was ist nun eigentlich die Funktion des Abwägens? Unter welchen Umständen wird abgewogen und zu welchem Zweck? Beim Abwägen handelt es sich um ein Vorgehen, das der Entscheidungsfindung für oder gegen einen Sachverhalt, eine Fragestellung oder eine Handlung bzw. zwischen zwei oder mehreren Alternativen dient. Es gehört damit zum praktischen Überlegen, das heißt, der Art von Überlegung, die mit einem Werturteil (‚x ist gut oder schlecht’ oder ‚x ist besser als y’) oder einer Handlungsanweisung (‚tu x’ oder ‚lass x bleiben’) abschließt. Das Abwägen zeichnet sich augenscheinlich dadurch aus, dass es die Entscheidungsfindung rationalisiert und das Ergebnis objektiviert: Sind die Wertigkeiten und Gewichtungen der einzelnen Gesichtspunkte einmal gegeben, steht das Ergebnis – die Entscheidung – fest. Denn die Entscheidung beruht auf dem Vergleich der Gesamtheit der Argumente auf der einen Seite der Waage und der Gesamtheit der Argumente auf der anderen Seite. Das Abwägen kann umso leichter vonstatten gehen, wenn die Gewichtung der einzelnen Aspekte in Zahlenwerten wiedergegeben wird (z.B. auf einer Punkteskala wie in verschiedenen Sportarten) und das Ergebnis der Arithmetik überlassen wird. In diesem Fall scheint auch maximale Transparenz über das Zustandekommen des Ergebnisses gegeben und die Unabhängigkeit des Ergebnisses vom Stand-punkt der Person, die das Prozedere unternimmt, gewährleistet. Das Abwägen geht also mit einer Entsubjektivierung des Entscheidungsfindungsprozesses einher, es sieht von der Person ab, die es unternimmt. Es eignet sich daher ganz vorzüglich, Entscheidungen bezüglich solcher Gegenstände zu treffen, die einen gewissen Grad an Komplexität und Kontroverse aufweisen.
Eine auf einer Abwägung beruhende Entscheidung ist dementsprechend kritisierbar, wenn einem oder mehreren Gesichtspunkten, die in das Vorgehen miteinbezogen werden, Subjektivität nachgewiesen werden kann. So kritisiert der Ruag-Chef, der schweizerische Nationalrat habe „humanitären Gründen“ ein zu hohes Gewicht beigemessen in seiner Entscheidung, die vom Bundesrat beabsichtigte Lockerung der Exportbestimmungen für Kriegsmaterial nicht mitzutragen [2]; in anderen Kontexten wird in ähnlicher Bedeutung von ‚ethi-schen Gründen’ gesprochen. Gemeint ist, dass die Objektivität des Abwägens durch Einführung eines oder mehrerer ideologisch (inklusiv moralischen und religiösen), emotional (inklusiv empathischen) oder persönlich (Gewissensgrün-de, biographische Gründe) gefärbten Arguments korrumpiert wird. Unterstellt wird hierbei, dass in ein an und für sich wertneutrales Prozedere ein wertendes Element eingeführt wird, dass also die Schlussfolgerung nicht der Rationalität derer, die da entscheiden, sondern der Rationalisierung ihrer Irrationalität entspringt.

Wie verhält es sich aber genau mit der Objektivität des Abwägens? Abgewogen wird ja immer in Bezug auf einen Gegenstand, einen Sachverhalt etwa oder eine Handlung, in der Absicht, eine Bewertung des Gegenstands herbeizu-führen, eine Entscheidung für oder gegen ihn. Dafür notwendig ist, dass der Gegenstand als bewertbar oder entscheidbar dargestellt wird. Einen Gegen-stand als einen Gegenstand des Bewertens zu betrachten, trifft also bereits eine Vorentscheidung über die Struktur des Gegenstands: Es stellt ihn in einen Wertezusammenhang, einen Zusammenhang also, in dem gut und schlecht, richtig und falsch oder gut und böse unterschieden und Sachverhalte und Handlungen nach diesen Kriterien eingeteilt werden. So wie einem Sachverhalt nicht a priori zu eigen ist, ob er gut oder schlecht ist, so wohnt ihm auch nicht inne, ob es überhaupt sinnvoll ist, ihn in Kategorien von gut und schlecht zu betrachten. Wenn der ehemalige Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit seinem Coming-Out „Ich bin schwul“ den Satz „und das ist gut so.“ folgen lässt, macht er genau das: Er stellt den Satz „Ich bin schwul“ explizit in einen Kontext, in dem der Sachverhalt, dass er schwul ist, einem Werturteil unterzogen werden kann. Man hätte ja auch anders mit dem Satz umgehen können, seiner Bedeu-tung in biographischer, demographischer, politischer oder historischer Hinsicht nachgehen, zum Beispiel, oder ihn einfach so stehen lassen. Indem Wowereit seinen Satz so sagt, wie er ihn sagt, lässt er seinen Satz ‚Ich bin schwul’ einen symbolischen Gehalt annehmen, der über eine Tatsachenbeschreibung hinaus-geht. Er macht explizit, dass dieser Satz in einem Kontext verortet ist, in dem Sachverhalte nach ihrem Gut- oder Schlechtsein eingeteilt und zueinander in Beziehung gesetzt werden. Gleichzeitig verortet er den Sachverhalt seines Schwulseins in einem Wertezusammenhang, womit er ja bestätigt, dass Schwulsein (auch) eine normative Frage ist, und dazu beiträgt, dass das auch weiterhin so bleibt. Der Satz ‚Ich bin schwul’ wird unter diesen Umständen nur erschließbar, wenn seine normative Komponente berücksichtigt wird, d.h. Bezug genommen wird auf den Wertezusammenhang, in den er gestellt wurde.

Welche Schlüsse lassen sich daraus für das Abwägen ziehen? Eine Überlegung wie das Abwägen mit dem Ziel eines Werturteils oder einer Güterabwägung anzustellen bedeutet, sich auf ein Gebiet zu begeben, das bereits eine norma-tive Struktur aufweist, oder aber, einem Sachverhalt überhaupt erst eine normative Struktur zu geben. Sie verortet einen Sachverhalt in einem implizit oder explizit vorhandenen System, das Sachverhalten, Gegenständen und Handlungen einen normativen Wert zuweist, sie damit überhaupt erst von-einander unterscheidbar macht und gleichzeitig zueinander in Beziehung setzt. Dieser normative Zusammenhang bestimmt die ‚Logik’ des praktischen Über-legens, also zulässige Arten der Zusammenstellung und Gruppierung von Sachverhalten und des Übergangs von einem Sachverhalt zum anderen. Auch der Ruag-Chef agiert nicht in einem wertfreien Raum. Seine Argumentation setzt u.a. eine positive Wertung der Gewinnmaximierung für Rüstungsbetriebe voraus. Wird diese als Zweck angenommen, so geht es nur noch um eine Abwägung der besten Mittel, den Zweck zu erreichen. In dieser Logik haben Argumente, die auf ‚Emotionen’ oder ‚Gewissensentscheidungen beruhen, schlicht keinen Platz. Sie ins Feld zu führen hieße, den Zweck und die ihm innewohnenden Wertungen infragezustellen. ‚Ethische’ oder ‚humanitäre Gründe werden damit zum Totschlagargument für die Diskussion.
Eine praktische Überlegung, ein Abwägeprozess wird gar absurd, wenn ein Wertezusammenhang fehlt, sie gewissermassen im luftleeren Raum unter-nommen wird. Das wird deutlich, wenn nicht Äpfel gegen Birnen, sondern beispielsweise Freiheit gegen Sicherheit oder Gemeinwohl gegen Eigennutz abgewogen werden. Um einer solchen ‚Güterabwägung’ Sinn zu verleihen, muss gleichzeitig ein Zusammenhang hergestellt werden, aus dem sich erstens die Gegensätzlichkeit der jeweiligen Begriffe ergibt, zweitens die Skala, auf der eine Gewichtung erfolgt, und drittens das Vergleichsmoment, in Bezug auf das eine Gewichtung vorgenommen wird. Eine praktische Überlegung als Abwägung darzustellen oder zu unternehmen heißt also, einen normativen Zusammen-hang in Bezug auf den abzuwägenden Gegenstand gleichermaßen zu explizieren wie zu produzieren, indem bestimmte Sachverhalte als gegenstandsrelevant ausgewiesen, also in Beziehung mit dem Gegenstand gesetzt werden, und untereinander in eine Ordnung gebracht werden. Das Sortieren geschieht aber nicht irgendwie, sondern indem sie entlang einer Prioritätsskala ‚gewichtet’ werden und nach ihrer Wertigkeit in Bezug auf den Gegenstand eingeteilt werden, was sich darin ausdrückt, auf welche Seite (pro/contra) der Gedanken-waage der Aspekt gelegt wird. Das Abwägen verwandelt bestehende Werte und Wertungen in Bewertungen, Wertigkeiten und Gewichtungen.
Mit anderen Worten: Ein Abwägeprozess kann gar nicht wertneutral und in diesem Sinne objektiv sein, weil er die Konstruktion seines Gegenstands als eine Frage von entweder/oder oder pro/contra, das heißt seine Verortung in einem Wertezusammenhang bereits voraussetzt. So wie Wowereits Statement oder die Kontrastierung von Sicherheit und Freiheit hat das Abwägen eine doppelte Funktion: Bringt es einerseits eine bestehende normative Struktur zum Ausdruck und zur Bekräftigung, so trägt es andererseits dazu bei, eine normative Struktur überhaupt erst hervorzubringen. Die Anwendung der Metapher des Abwägens verschleiert genau diesen Sachverhalt, indem sie die Assoziation zur Balkenwaage hervorruft und damit zu einem Prozedere, das nicht in einen normativen Kontext, sondern in einen Zusammenhang mechani-scher und mathematischer Gesetzmäßigkeiten gehört. Dadurch gibt das Abwägen einem Entscheidungsprozess den Anschein, objektiv zu sein in dem Sinn, dass es unabhängig wäre vom Standpunkt derjenigen, die den Ent-scheidungsprozess unternehmen. Unabhängig von seinem Inhalt bezweckt das Abwägen also stets eine Rationalisierung des Irrationalen.
Das Abwägen ist damit eine ethische Angelegenheit par excellence. Denn Ethik tut ja nichts anderes, als Fragen der Lebensführung, Fragen wie ‚was soll ich tun?’ oder ‚wie soll ich leben?’, mit dem Anspruch auf allgemeine, das heißt kontext- und standpunktunabhängige, Gültigkeit zu beantworten. Einen Gegen-stand als einen Gegenstand der Entscheidung zu formulieren fordert dazu auf, ihn in einem antagonistischen Spektrum zu verorten, dessen Pole das Dafür und das Dagegen darstellen. Dabei ist weniger relevant, ob das Gegensatzpaar dafür/dagegen übersetzt wird in tauglich/untauglich, gut/schlecht oder gut/böse, das Spektrum in Begriffen einer Zweck- oder Wertrationalität darge-stellt wird. Denn die Logik, nach der eine Verortung im Einzelfall unternommen wird, hängt ihrerseits von vorgängigen Werturteilen ab, die sowohl die Begriffe von Tauglichkeit/Untauglichkeit als auch die Kriterien für die Einordnung des Gegenstands konstituieren.
Ethik produziert diejenigen Prinzipien, nach denen die Welt – die natürliche ebenso wie die soziale – entlang eines (bzw. vieler ineinandergreifender) anta-gonistischen Spektrums eingeteilt und geordnet wird. Sie belegt nicht nur ganz explizit Sachverhalte und Gegenstände mit einer Wertigkeit von Gut und Böse, sondern legt gleichzeitig fest, ob und wie diese Gegenstände untereinander in Beziehung stehen, sich ein- oder ausschließen oder widersprechen und zusam-mengehören oder sich unterscheiden. Ethik besteht darin, eine systematische Organisation von Gegenständen in Wertezusammenhängen vorzunehmen und über diese Ordnung gesellschaftlichen Konsens zu erzeugen. Wird beispielswei-se die Lockerung der Bestimmungen für den Rüstungsgüterexport als ethisches Problem gehandhabt, bedeutet das für den Rüstungsgüterexport selbst, dass er unter dem Aspekt von ‚gut oder böse?’ betrachtet wird. Für die Faktoren, die zugunsten oder zuungunsten des Rüstungsgüterexports angeführt werden, bedeutet das, dass sie eine absolute normative Dimension annehmen, die über die Frage des Rüstungsgüterexports hinausgeht. Aus wenig miteinander verbundenen Faktoren wie ‚Gewinnmaximierung’, ‚Sicherung von Arbeitsplätzen’, ‚Menschenrechten’ und ‚Humanität’ werden so sich gegenseitig ausschließende Gegensatzpaare: Aus der Wertigkeit der Gesichtspunkte auf der einen Seite (Menschenrechte, humanitäre Gründe als ‚gut’) folgt die Wertigkeit der auf der anderen Seite (Gewinnmaximierung, Arbeitsplatzsicherung: ‚weniger gut’ oder ‚böse’). Suggeriert wird, dass eine Stellungnahme oder Entscheidung für das eine gleichzeitig eine Stellungnahme oder Entscheidung gegen das andere dar-stellt. Es entsteht ein Wertespektrum, das sich zwischen Gewinn(-maximie-rung) und Menschenrechten ausspannt und in das verwandte Begriffe und Fragestellungen eingeordnet werden. Praktisches Überlegen, das sich im Dunstkreis des Spektrums ‚Gewinn oder Menschenrechte?’ bewegt, wird zu einer Gewissensfrage der Beteiligten. Anstatt von politischen, strategischen oder wirtschaftlichen Überlegungen ist nun die moralische Urteilsfähigkeit gefragt als ‚Einsicht’ in die normativen Zusammenhänge, die sich aus der Antagonisierung der Begriffe und deren Ausdeutung (‚Erforschung’) durch Ethiker_innen ergeben. Diese Art von Ein-Sicht zu erzeugen heißt nichts anderes als eine einheitliche Sicht auf einen Bereich der Lebenswelt zu erzeugen und darin, nicht in der Verurteilung eines bestimmten politischen oder wirtschaftlichen Vorhabens, besteht die manipulative Kraft der Ethik [3].

Das Aufkommen von Ethik nicht nur als Organisationsform normativen Wissens, sondern auch als eigenständiger Wissenschaft und hochdifferenzierter Berufs-gruppe, und ihre Einbindung in gesellschaftliche, insbesondere auch politische Entscheidungsprozesse steht in Zusammenhang mit der fortschreitenden Differenzierung moderner Gesellschaften [4]. Wo die (gefühlte) Komplexität der Gesellschaft zunimmt und der Konsens sowohl über die Letztbegründungen der sozialen Ordnung wie über die Regeln des Zusammenlebens abnimmt, steigt der Bedarf an Prinzipien, die eine Sortierung von Handlungsmöglichkeiten sowie eine Verständigung über verschiedene soziale Bereiche hinweg ermöglichen. Die Komplexitätszunahme folgt der Zunahme des Grades, in dem sich eine Gesellschaft in verschiedene Bereiche, Berufsgruppen und Arbeitsprozesse spezialisiert, die je eigene Interessen, Tätigkeiten und Institutionen haben und je eigenen Logiken folgen. Ethik folgt dieser Logik, indem sie sich einerseits als angewandte Ethik in den Dienst der so ausdifferenzierten Bereiche stellt – wie die anfängliche Aufzählung verschiedener Disziplinen der Ethik (Tier-, Umwelt-, Unternehmens-, Bio-, Sozialethik etc. pp.) veranschaulicht. Andererseits trägt Ethik dazu bei, die sozialen Differenzen und die (Macht-) Verhältnisse der gesellschaftlichen Gruppen untereinander gerade dadurch zu legitimieren und in ihrem Fortbestand zu sichern, indem sie sich selbst dem Anspruch der Parteilosigkeit, der Neutralität gegenüber den einzelnen gesellschaftlichen Gruppen verschreibt.
Das lässt sich in Analogie zur oben besprochenen Metapher des Abwägens demonstrieren: Bereits in der Formulierung des Gegenstands des Abwägens sowie in der Festlegung derjenigen Aspekte, die in den Abwägeprozess mit-einbezogen werden, sind die Werturteile, die scheinbar das Resultat des Abwägeprozesses darstellen, bereits gefällt. Das Abwägen selbst expliziert einen Teil des Wertezusammenhangs, innerhalb dessen es stattfindet. Es trägt dadurch zu seinem Fortbestand bei und verleiht ihm den Status von Rationa-lität und Objektivität – naturalisiert also gewissermaßen die normative Ordnung, auf deren Grundlage er stattfindet. Ethik – sei es nun in Form von ethischer Begleitforschung von technisch-naturwissenschaftlichen Forschungs-projekten oder in Form von Ethikkommissionen oder Ethikbeiräten – befasst sich nun mit der systematischen Darstellung derjenigen Bereiche des implizit vorausgesetztenWertezusammenhangs, die jeweils zur Debatte stehen. Wenn beispielsweise die Neufassung des hippokratischen Eides explizit die Wahrung der Patient_innenautonomie als Leitlinie für ärztliches Handeln benennt, so spiegelt das u. a. eine individualisierte und individualistische Gesellschafts-ordnung, die einerseits das Individuum als rationales Entscheidungswesen vorstellt, andererseits die Beziehungen zwischen den Individuen als Austausch von (Rechts-)Gütern begreift. Diese Entwicklung findet sich im Gesundheits-wesen einerseits als Idee der Selbstverantwortung des Patienten/der Patientin für die je eigene Gesundheit – was ja gleichzeitig eine Beschränkung der Veranwortlichkeit des Arztes/der Ärztin auf die jeweils durchgeführten medizinischen Maßnahmen darstellt. Andererseits wird hier der Überführung des Verhältnisses von Arzt/Ärztin und Patient/Patientin in eines von Dienst-leister_in und Kunde_in Rechnung getragen, die im Zusammenhang mit der Merkantilisierung (Warencharakter von Gesundheit) und Technisierung der Medizin steht. Gleichzeitig werden diese gesellschaftlichen Entwicklungen für einen ihrer Teilbereiche kodifiziert und als verbindliche Handlungsgrundlage festgeschrieben.
Der Ethik kommen also zwei gegenläufige Funktionen zu. Ihre Aufgabe besteht darin, die Welt in einen Wertezusammenhang zu überführen und den Ursprung dieser Strukturierung in der Welt als solches selbst zu verorten. Damit steht die Ethik in einer Reihe von und in Konkurrenz mit anderen normierenden Systemen, wie Religion, Recht, Psychiatrie, Medizin oder Biologie [5]. Ihre gemeinsame Funktion besteht darin, die Welt entlang antagonistischer Prinzipien (gut/böse, legal/illegal, normal/anormal, gesund/ungesund, natürlich/unnatürlich) einzuteilen und damit Handlungs- und Sinnangebote bereitzustellen. Ihre Resultate sind bereits vorstrukturiert, indem sie implizite Wahrnehmungs- und Handlungsweisen in explizite Wertezusammenhänge überführen. Gleichzeitig tragen sie durch deren Systematisierung und Rationalisierung zur Strukturierung des Wahrnehmens und Handelns bei. Sie übernehmen damit die Funktion, kontingente Verhältnisse zu verabsolutieren, relative Urteile zu objektivieren und damit bestehende Interessen und Ver-hältnisse zu legitimieren und Entwicklungen fortzuschreiben. Ihre eigene Legitimität entstammt einerseits diesem Mechanismus selbst, der Veröffent-lichung – dem Offenlegen – der ohnehin schon im kollektiven Handeln und Wahrnehmen vorhandenen Normen, wodurch diese einen offiziellen Status erhalten. Andererseits speist sich ihre Legitimität aus der Überwindung der gesellschaftlichen Diversität, die sie durch größtmögliche Objektivität und Vereinheitlichung der von ihr produzierten Wertezusammenhänge erreicht.
Für die Ethik ist das nur erreichbar unter zwei Bedingungen: Erstens muss sie sich sowohl inhaltlich als auch in ihrer Organisationsform an gesellschaftliche Veränderungen anpassen. Die Interpretation von normativen Grundbegriffen wie Leben, Freiheit oder Selbstbestimmung muss mit dem Wandel der gesell-schaftlichen Vorstellungen und Praktiken, die diese verhandeln, Schritt halten. Das gilt auch für die Art und Weise, in der ethische Inhalte in die Öffentlichkeit getragen werden, z.B. in Form von Lebensratgebern (quasi-katechetisch), Richtlinienerlassen (quasi-juristisch) oder Expert_innengremien (quasi-wissenschaftlich). Zweitens müssen die von Ethik hervorgebrachten normativen Systeme bei einem Minimum an konstanten Begriffen und Handlungsan-weisungen eine gewisse Vagheit in der Formulierung aufweisen, um mit der Vielfalt von Vorstellungen, Interessen und Praktiken der verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche und ihrer jeweiligen Akteur_innen kompatibel zu sein. Die soeben publizierten Richtlinien der Schweizerischen Akademie für medizinische Wissenschaften (SAMW) zum „Umgang mit Sterben und Tod“ (so der Titel) im medizinischen Kontext veranschaulichen das sehr schön. Diese Richtlinien sollen „ethische Leitplanken in den herausfordernden Situationen im Umgang mit Sterben und Tod“ [6], insbesondere auch im Zusammenhang mit der Suizidbeihilfe darstellen. Als ethisches Problem formuliert, wird der Umgang mit Sterben und Tod zu einer Frage von Entscheidungen für und gegen bestimmte Handlungsoptionen, an dem verschiedene rationale Akteur_innen (insbesondere Ärzt_innen und Patient_innen) beteiligt sind. Insofern mehrere Personen beteiligt sind, wird der Entscheidungsprozess als ein gemeinsamer („shared decision-making“) bezeichnet. Damit ist gemeint, dass der Arzt/die Ärztin Behandlungsangebote macht, die an die Präferenzen des Patienten/der Patientin angepasst sind. Der Patient/die Patientin entscheidet letztlich über deren Durchführung. Wird eine Suizidbeihilfe seitens des Patienten/der Patientin gewünscht, so kann der Arzt/die Ärztin dem Wunsch entsprechen, falls die Situation eine Situation „unerträglichen Leidens“ ist und falls er/sie diese Maßnahme mit seinem/ihrem Gewissen vereinbaren kann [7].
Diese Richtlinien sind paradigmatisch für die Funktionsweise von Ethik: Sie formulieren einen Sachverhalt als Entscheidungsproblem (‚Wahl’ zwischen alternativen ‚Optionen’ wie Palliativbehandlung, Intensivpflege oder Suizid-beihilfe) und geben einen Lösungsweg vor („shared decision-making“), auf dem eine rationale Entscheidung herbeigeführt wird. Die Rollen von Arzt/Ärztin und Patient/Patientin entsprechen dem Verständnis von Anbieter_in und Kund_in. Hier wird das bereits vorhandene Verständnis der Beziehung zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin in Begriffen einer Dienstleistungsökonomie expliziert und bekräftigt. Außerdem wird ein nicht unerheblicher Teil des Lebens – das Sterben – zu einem Sachproblem gemacht, zu dem es eine Lösung in Form einer rational und objektiv richtigen oder falschen Ent-scheidung gibt. Soweit, so trivial: Die Richtlinien reproduzieren einen implizit bereits vorhandenen Wertezusammenhang. Die Formulierungen zum Umgang mit einem Wunsch nach Suizidbeihilfe, in dessen Zusammenhang der höchste Bedarf an Hilfestellung besteht, bleiben dahingegen vage: Zwar wird die Suizidbeihilfe als eine von mehreren Handlungsoptionen genannt (und damit auch zu einer solchen gemacht), die Richtlinien drücken sich aber um eine klare Aussage bezüglich der Bedingungen, unter denen sie angebracht oder auch nur indiziert wäre. Es ist geradezu idealtypisch für eine genuin ethische Richtlinie, dass die Kriterien, die sie als notwendige Bedingungen für die Legitimität einer Handlung angibt, derart vage formuliert sind („unerträgliches Leiden“ und Gewissensentscheidung von Arzt/Ärztin), dass jede Situation dahingehend interpretiert werden kann, dass in ihr die Kriterien erfüllt oder auch nicht erfüllt sind.
Die Mehrdeutigkeit stärkt, sie schwächt nicht, die Richtlinie und damit die Stellung der Ethik als Expertin für richtiges Handeln und Entscheiden: Erstens lässt die Vagheit der Formulierung einen größtmöglichen Geltungsbereich zu. Zweitens wird die Autorität der Ethik – konkret: des Expert_innengremiums, das die Richtlinie verfasst, und desjenigen, das die Umsetzung überwacht („betreut“) – gestärkt. Denn letztlich hängt an ihrem Urteil, ob eine Handlung nun richtlinienkonform war oder nicht. Drittens weist die Richtlinie eine weitere Gegenläufigkeit auf: Einerseits finden sich hier die Veräußerlichung oder Explikation bereits vorhandener normativer Vorstellungen und Verhaltens-weisen zusammen mit der Angabe der Art und Weise, in dem eine Situation zu formulieren ist (Entscheidungsproblem), und eines Modus operandi (Ver-handlung und Güterabwägung), der dabei zur Anwendung kommen soll. Andererseits dienen die Richtlinien zur Verinnerlichung genau dieser Inter-pretation, das heißt zum Einüben der genannten Wahrnehmungs- und Verhaltensweisen durch Arzt/Ärztin, und delegieren die Entscheidung im Einzelfall an die beteiligten Personen zurück. Damit erzeugen sie, viertens, die Nachfrage an ethischer Expertise – im Einzelfall – die sie auf allgemeiner Ebene zu befriedigen vorgeben: Nicht nur sind die allgemeinen Regeln so vage formuliert, dass im Einzelfall stets Interpretationsbedarf besteht, sondern indem der Einzelfall als Entscheidungsproblem formuliert wird, wird er bereits als in den Zuständigkeitsbereich der Ethik (bspw. einer spitalinternen Ethik-kommission, s. dazu [8]) fallend definiert.
Gerade dieser vierte Punkt, die Ausweitung des Zuständigkeitsbereichs der Ethik durch Überführung von Situationen in Entscheidungsprobleme, autorisiert schließlich die Institutionalisierung von Ethikgremien als Entscheidungs-generatoren. Die Ausdifferenzierung der Ethik in einen eigenständigen gesellschaftlichen Bereich geht einher mit der Herausbildung eines ethischen Laientums in Abgrenzung zu den professionalisierten ethischen Expert_innen (analog dem medizinischen Bereich). Das bedeutet zugleich, dass die Kompetenz und Zuständigkeit für Fragen der individuellen Lebensführung ebenso wie der gesellschaftlichen (Werte-) Ordnung zunehmend von Laien hin zu Expert_innen verlagert wird, und das bedeutet nichts anderes als eine Enteignung, ein Autoritätsverlust der Laien zugunsten der Expert_innen. Die Nachfrage nach der Expertise von Ethiker_innen steigt in dem Maße, in dem ihr Zuständigkeitsbereich wächst – sie hat also ein ureigenes Interesse an der Formulierung der Lebenswelt als Aggregat von Entscheidungsfragen. Indem sie mit dem Anspruch auf Rationalität und Objektivität Letztbegründungen liefert für politisches und ärztliches, unternehmerisches und wissenschaftliches Handeln, verdeckt sie den Ursprung solchen Handelns in den kontingenten gesellschaftlichen Verhältnissen sowie den Interessen der gesellschaftlichen Akteur_innen und den Ursprung der eigenen Expertise in dem in dieser Gesell-schaft überlieferten Konvolut von Gedanken, Wahrnehmungsschemata und Praktiken. Wenn Max Weber seine große Schrift über den Zusammenhang von Wirtschaft und Religion „Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalis-mus“ [9] nennt, so verweist er auf die  Verwandtschaft der Ethik zur Religion, die darin besteht, bestehende gesellschaftliche Verhältnisse zu naturalisieren und ihre grundlegenden Werteordnungen zu sakralisieren – in den Rang von Letztbegründungen zu erheben – und damit dem Zugriff des ethischen bzw. religiösen Laientums zu entziehen. Wo Letztbegründungen als Frage des Wissens, nicht des Wertens, gelten, wo Entscheidungen gefunden, nicht gefällt werden, da werden Werturteile als Sachurteile deklariert und damit aus dem Bereich des Kontingenten, aber auch Veränderbaren in den Bereich des Absoluten, Unveränderlichen verschoben [10]. Hier ist nicht mehr Verant-wortung gefragt, sondern Expertise, hier werden aus selbständig handelnden und denkenden Bürger_innen ‚betroffene’ Laien, hier wird die Autorität hinsichtlich Fragen der Lebensführung – auf gesellschaftlicher und individueller Ebene – letztlich zurück in die Hände einer durch Status und Funktion (Produktion, Reproduktion, Zirkulation und Aneignung der gesellschaftlichen Ordnung) ausgezeichneten und als solche dem Zugriff der übrigen Gesell-schaftsmitglieder entzogenen Gruppe von Heilsbringer_innen gelegt. So tut Ethik das Gegenteil von dem, was sie zu tun vorgibt: Sie verleiht dem Irrationalen den Anschein von Rationalität, der subjektiven Wertung den Anschein des objektiven Werts, dem Unheiligen den Schein der Heiligkeit. Sie ist nicht weniger als zutiefst anti-demokratisch und anti-emanzipatorisch. Das kann man auch gut finden. Oder bös.


Literatur

[1] Weyma Lübbe (2018): „Abwägen. Warnung vor einer Metapher der normativen Urteilsbildung“, in: Information Philosophie 46/2, S. 26-37.

[2] „Ruag-Chef Breitmeier: ‚Da muss man sich schon fragen: Lohnt sich das?’“, Interview, NZZ 18.10.2018.

[3] Julian Genner (2015): Vom Nackt- zum Sicherheitsscanner. Wie Sicherheit zu einer Ware wird, UVK.

[4] Pierre Bourdieu (1971): „Genese und Struktur des religiösen Feldes“, in: ders.: Religion. Schriften zur Kulturphilosophie 5, Frankfurt a. M.: Suhrkamp 2011, S. 30-91.

[5] Pierre Bourdieu (1982): „Die Auflösung des Religiösen“, a.a.O., S. 243-9.

[6] Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (2018): „Richtlinien: Umgang mit Sterben und Tod“, https://www.samw.ch/de/Ethik/Sterben-und-Tod/Richtlinien-Sterben-Tod.html, letzter Aufruf 26.11.2018.

[7] Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (2018), Umgang mit Sterben und Tod: Medizin-ethische Richtlinien, erhältlich unter https://www.samw.ch/de/Publikationen/Richtlinien.html (letzter Aufruf 26.11.2018).

[8] Axel Bauer, Laura Dewies (2018): „Klinische Ethikberatung: Hohe Anforderungen, verhaltene Umsetzung“, in: Deutsches Ärzteblatt 115/22, S. 1046-8.

[9] Max Weber (19 [191]), Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus,

[10] Ludwig Wittgenstein (1965 [1929/30]), „Vortrag über Ethik“, in: ders.: Vortrag über Ethik und andere kleine Schriften, Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1989, S. 9-19.